Sabrina Schenker

Todesfall

Müssen Sie einen Todesfall melden? Dürfen wir eine Beisetzung und/oder Trauerfeier gestalten? Dann finden Sie hier die wichtigsten Informationen.
Todesfall melden
Melden Sie den Todesfall zunächst der Verwaltung der betreffenden politischen Gemeinde:
» Gemeindeverwaltung Arni
» Gemeindeverwaltung Islisberg
» Gemeindeverwaltung Jonen
» Gemeindeverwaltung Oberlunkhofen
» Gemeindeverwaltung Rottenschwil
» Gemeindeverwaltung Unterlunkhofen
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde veranlassen dann alles weitere und informieren auch das Pfarramt. Gerne dürfen Sie sich aber auch selbst an unseren Pfarrer Reto Studer wenden.
Beisetzung und Trauerfeier
Der Verlust eines lieben Menschen ist oft schmerzvoll. Ein hoffnungspendendes Ritual und seelsorgerliche Begleitung können dann unterstützend wirken. Dazu dienen die Beisetzung auf dem Friedhof und/oder die Trauerfeier in der Kirche. Beides gestalten wir selbstverständlich sehr persönlich. Angehörige und Freunde können an diesem Tag noch einmal zurückblicken auf das vergangene Leben und sich persönlich verabschieden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine kirchliche Bestattung ist die Mitgliedschaft des/der Verstorbenen in der Reformierten Kirche Kelleramt.
Kosten
Beisetzung und Trauerfeier sind Dienstleistungen der Kirche, die durch unsere (und Ihre) Steuern finanziert wird. Für Pfarrer, Kirche, Sigristin und Organistin fallen für Sie deshalb keine Kosten an.
Weitere Musiker, besonderen Blumenschmuck etc. müssten Sie selber organisieren.
Kontakt
Wenden Sie sich vertrauensvoll an unseren Pfarrer Reto Studer.
Bereitgestellt: 01.07.2024    Besuche: 12 Monat 
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